Das Zivilrecht ist das breiteste Rechtsgebiet, das Angelegenheiten  des alltäglichen Lebens regelt. Es beinhaltet z.B. Verträge sowie daraus hervorgehende Rechtstreiten, Rechtstreiten um das Eigentumsrecht, Schadenersatz, Immobilienübertragungen usw. Im Rechtsgebiet des Zivilrechts widme ich mich vornehmlich dem Folgenden:

 

Rechtsanalyse – Während des ersten Kontaktes mit dem Mandanten höre ich zuerst an, was ihn plagt. Dann analysiere ich die Problematik, und zwar entweder mündlich oder schriftlich, geht es um einen sehr schwierigen Fall oder wünscht sich das der Mandant. Im Rahmen der Rechtsanalyse erkläre ich dem Mandanten immer, wie seine Sache durch das Gesetz angesehen wird und wie seine Chancen auf Erfolg in einem möglichen Rechtstreit sind. Es ist nicht in meiner Natur, den Mandanten in einen vornherein verlorenen Streit zu treiben. Falls ich sehe, dass es nur kleine oder keine Erfolgschance gibt, weise ich nachdrücklich auf das Niederlagenrisiko hin. Letztendlich, mir macht das auch keinen Spaß, einen vergeblichen, sinnlosen oder vornherein verlorenen Streit zu führen. Umgekehrt, wenn es die Chance auf Erfolg gibt, empfehle ich diejenige Variante, die ich als die beste für meinen Mandanten betrachte.

 

Außergerichtliche Verhandlung – Als Anwalt bemühe ich mich, das Problem immer zuerst ohne die Hilfe eines Gerichtes aufzulösen. Ich glaube, dass die Auflösung ohne die Notwendigkeit, sich an das Gericht zu wenden, für den Mandanten die beste Lösung ist, und zwar aus mehreren Gründen. Während das gerichtliche Verfahren zu langwierig, kostspielig und sehr stressvoll sein kann, kann der Streit durch die außergerichtliche Verhandlung schnell und sparsam aufgelöst werden. Wichtig ist auch das, dass es sich durch eine freiwillige Vereinbarung oft gelingt, die bisher geschädigten Familien- oder Handelsbeziehungen zwischen den Parteien zu schlichten und zu erneuern. Das lässt sich leider über die gerichtliche Lösung des Streites, wo fast immer die erfolglose Partei das Urteil für Unrecht hält, nicht sagen.

Deshalb bemühe ich mich zuerst die Möglichkeit der Auflösung ohne die Notwendigkeit des gerichtlichen Eingriffs zu finden. Dabei achte ich vor allem die Interesse meines Mandanten. Manchmal gelingt es mir, solche Lösung zu finden, die sich als günstig für beide Parteien zeigt, dadurch das Problem zur vollen Zufriedenheit von beiden Seiten aufgelöst wird. Mit der Zustimmung des Mandanten kontaktiere ich denn zuerst die Gegenseite, die ich von der Vertretungsübernahme benachrichtige und zum freiwilligen Erfüllen ihrer Pflicht herausfordere. Ermöglicht das die Situation und ist damit der Mandant einverstanden, schlage ich auch die gütliche Auflösung des Streites und fordere die Gegenseite zur Schlichtungsverhandlung heraus. Dann kann die Schlichtungsverhandlung folgen, die entweder durch das freiwillige Erfüllen der Pflicht der Gegenseite gegenüber meinen Mandanten oder durch den Vereinbarungsabschluss geschlossen werden kann. Falls ich das als passend betrachte, kann ich die gerichtliche Genehmigung der Vereinbarung oder die Form der notariellen Beurkundung besorgen.

Gerichtsverfahren – Nicht alle Streiten können leider außergerichtlich aufgelöst werden. Dann bleibt es nichts anders, als die Klage zum zuständigen Gericht zu erheben. In einem solchen Fall bin ich vorbereitet, Interesse meines Mandanten vor dem Gericht hart und kompromisslos zu verteidigen, handelt es sich um eine unbezahlte Forderung, Feststellung des Eigentumsrechts, Zwangsräumung, Schadenersatz usw. Dabei unterschätze ich sogar diejenige Streite nicht, die auf den ersten Blick klar oder einfach aussehen. Immer lege ich dem Gericht alle Beweise und Behauptungen vor, und zwar um nachzuweisen, dass gerade mein Mandant im Recht ist. Falls das notwendig ist, kämpfe ich für meinen Mandanten durch Rechtsmittel vor Gerichten der höheren Instanzen, wobei ich Erfahrungen mit der Vertretung vor dem Höchsten Gericht oder dem Verfassungsgericht besitze.

Vertragsrecht – Viele Leute weigern sich, sich mit ihrem Gesuch um die Verfassung eines Vertrags an einen Anwalt zu wenden, vielleicht wegen der Angst um die Kostspieligkeit solches Schrittes. Aus der Praxis jedoch weiß ich, dass mit einem hochwertigen und fachlich verfassten Vertrag kann man künftigen Problemen, die in gerichtlichen Streit übergehen können, ganz vermeiden. Paradoxerweise besuchen später einen Anwalt oft diejenige, die sich ursprünglich geweigert haben, ins Entgelt eines Anwaltes ihr Geld zu investieren, und den später wegen einem schlecht verfassten Vertrag Schaden entstanden hat oder die sogar infolge solches Vertrags vor einem Gericht geklagt sind, obwohl das gesamte Entgelt für die Vertragsverfassung nur einen kleinen Teil von folgenden gerichtlichen Kosten bilden würde, ganz zu schweigen von dem damit zusammenhängenden Stress.

Meinen Mandanten sichere ich die Verfassung von Kaufs-, Schenkungs-, Miets- und eine Menge von weiteren Verträgen. Jeden Vertrag verfasse ich dabei individuell. Während der Vertragsverfassung nehme ich Rücksicht nicht nur darauf, den Vertragszweck zu erreichen, sondern auch bemühe ich mich, alle mögliche Risiken vorauszusehen. Deshalb achte ich auch die Minimierung solcher Risiken. Es gilt dabei, dass durch einen richtig verfassten Vertrag lässt sich der Mehrheit von potenziellen Risiken ganz vermeiden. Immer achte ich, damit der Vertrag zum vollen Nutzen meines Mandanten verfasst wird.

 

Immobilienrecht – Das Immobilienrecht beinhaltet vor allem Übertragungen des Eigentumsrechtes. In dieser Hinsicht erstelle ich Kauf-, Tausch- oder Schenkungsverträge. Meine Mandanten vertrete ich im Grundbuchsverfahren, weil unterschiedlich von beweglichen Sachen wird das Eigentumsrecht zu unbeweglichen Sachen erst durch die Eintragung ins Grundbuch übertragen. Die damit verbundene Geldüberweisung kann selbstverständlich durch mein Anwaltsanderkonto durchgeführt, was eine der sichersten Weisen der Kaufpreiszahlung ist, wenn nicht die sicherste Weise.

Im Immobiliengebiet befasse ich mich auch mit Sachenrechten, also vornehmlich mit Dienstbarkeiten oder Pfandrechten. Reiche theoretische sowie praktische Erfahrungen habe ich mit dem Baurecht. Ich widme mich der Begründung von Sachenrechten, ihren freiwilligen oder zwingenden Beschränkung oder Aufhebung sowie daraus ergebenden Streiten.

Im Zusammenhang mit Immobilien löse ich auch offensichtliche oder versteckte Mängel von Immobilien und erzwinge daraus ergebende Rechte meinen Mandanten vor dem Gericht.

Schließlich beschäftige ich mich mit Streiten um Immobilien, also mit Streiten darum, wem eine unbewegliche Sache gehört, wer berechtigt ist, ein Haus zu bewohnen usw. Fall die Immobilie durch eine unberechtigte Person bewohnt wird, vertrete ich meine Mandanten im Zwangsräumungsverfahren.