Im Gebiet des Verfassungsrechtes verfasse ich für meine Mandanten sog. Verfassungsbeschwerde und vertrete ihnen vor dem Verfassungsgericht der Tschechischen Republik. Jedoch ist es immer zu beachten, dass das Verfassungsgericht lediglich die Verletzung eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes beurteilt (typischerweise die Verletzung der Menschenrechte), während der Tatbestand nicht überprüft wird. Deshalb erwäge ich zuerst, ob im bisherigen Verfahren ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht verletzt worden ist, und erst dann empfehle ich die Verfassungsbeschwerde.

Im Rahmen des internationalen Rechtes vertrete ich meine Mandanten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasburg. Daneben, und unabhängig davon, widme ich mich im Rahmen des internationalen Rechtes Rechtsgeschäften mit Auslandsberührung. Dank meinen Sprachkenntnissen bin ich fähig, Anwaltstätigkeiten für Ausländer wahrzunehmen, oder auch meine Mandanten in Rechtstreiten mit Ausländern zu vertreten, in Rechtstreiten aus fremdsprachigen Verträgen usw. Ich bin ebenfalls fähig, Verträge in einer Fremdsprache zu verfassen. Anwaltstätig bin ich in den folgenden Fremdsprachen:

  • englisch,
  • deutsch,
  • polnisch

Ich habe auch Kenntnisse der französischen und russischen Sprache, die ich immer noch verbessere.