Die Entgeltshöhe für meine Dienstleistungen ist immer von einer beiderseitigen Vereinbarung zwischen mir und meinem Mandanten abhängig. Sie kann nach mehreren Kriterien bestimmt werden:

 

Stundenentgelt – Das Stundenentgelt wird am öftesten vereinbart. Sein Vorteil ist die Deutlichkeit – der Mandant erhält jeden Monat einen Übersicht von durchgeführten Tätigkeiten mit Angaben über den wirklichen Zeitumfang.

Die Höhe des Stundensatzes wird individuell nach der Schwierigkeit des Falles vereinbart. Jedoch für mindestens eine grobe Vorstellung eines potenziellen Mandanten über den Preis meiner Diensten lässt sich anführen, dass mein ungefährer Stundensatz beträgt – 2.500 – 3.500 CZK.

Anteilsentgelt – In manchen Fällen bin ich bereitwillig, das Anteilsentgelt zu vereinbaren. Im solchen Fall wird das Entgelt durch einen prozentuellen Anteil von der insgesamt erreichten Summe bestimmt. Es ist auch möglich, das Anteilsentgelt mit dem Stundenentgelt zu kombinieren.

Gesetzentgelt – Mit dem Gesetzentgelt versteht man eine Fixentgelt für jedes Rechtsgeschäft (ein Rechtsgeschäft ist z.B. Vertragsverfassung, Teilnahme am gerichtlichen Verhandlung bis 2 Stunden usw.). Die Entgeltshöhe ist von dem Streitwert abhängig und wird nach dem Anwaltstarif, d.h. nach der Verordnung des Justizministerium Nr. 177/1996 GBl. gerechnet.

Pauschalentgelt – Das Pauschalentgelt ist für diejenige Mandanten passend, die Anwaltsdiensten regelmäßig brauchen. Im solchen Fall kann ein Pauschalentgelt vereinbart werden, das jeden Monat in der vereinbarten Höhe gezahlt wird, ohne Rücksicht auf die Menge der Anwaltstätigkeiten.